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Darauf sollten Sie bei einem Pflegevertrag mit einem Pflegedienst achten

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© Eisenhans - Fotolia.com

Wenn Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen Entlastung benötigen, ist es sinnvoll, dass Sie einen Pflegedienst einsetzen. Ein Pflegedienst ist nicht nur dazu da, Ihnen bestimmte Arbeiten wie z. B. die Grundpflege abzunehmen. Er ist auch dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeit 

  • eine aktivierende Pflege durchzuführen, die Ihren Angehörigen befähigt, die Verrichtungen oder einiges davon (wieder) selbst auszuführen.
  • die Pflege nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse durchzuführen und 
  • Sie, als Pflegeperson, zu beraten und auch anzuleiten.

Informieren Sie sich noch umfassender zum Thema Pflegedienst bei Demenz in "Leben lernen mit Demenz" .

Hören Sie beim Pflegedienst auf Ihren Bauch

Wenn Sie einen Pflegedienst kontaktieren, wird dieser mit Ihnen einen Erstbesuch vereinbaren. Dieser Termin verpflichtet Sie zu nichts. In einem gemeinsamen Gespräch macht sich zumeist die Pflegedienstleitung des Dienstes ein Bild vom Pflegebedarf Ihres Angehörigen. Sie bespricht mit Ihnen, was aus Ihrer Sicht geleistet werden soll und was aus Sicht des Dienstes möglich ist.

Nutzen Sie dieses Gespräch, um ein Gefühl für den Pflegedienst zu bekommen. Ist Ihnen die Pflegedienstleitung unsympathisch? Dann suchen Sie sich einen anderen Pflegedienst. Denn im Falle von Unstimmigkeiten oder Beschwerden wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genau diese Person Ihr Ansprechpartner sein. Sie sind frei in der Wahl des Pflegedienstes und können sich ruhig mehrere ansehen.

Hinweis: Sie können auch einen Vertrag mit einer privaten Pflegeperson abschließen. Dieser sollte dann deren Verpflichtung enthalten, Ihren Angehörigen umfassend nach dem jeweiligen Bedarf gegen Zahlung einer Pauschalvergütung zu betreuen. Vielleicht können Sie die pauschale Vergütung im Vertrag dann auch von der Pflegestufe abhängig machen. Beim Einsatz einer privaten Pflegeperson erhält Ihr Angehöriger allerdings nur das Pflegegeld und keine Pflegesachleistung.

Anhand der Checkliste können Sie prüfen, ob Sie es mit einem seriösen Pflegedienst zu tun haben, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Checkliste: Darauf sollten Sie bei Pflegedienst und Pflegevertrag achten

Beim Erstbesuch stimmt der Pflegedienstmitarbeiter mit Ihnen eine konkrete Pflegeplanung ab.  

Pflegevertrag

Ebenfalls beim Erstbesuch wird geprüft, ob für Ihren Angehörigen Pflegehilfsmittel oder eine Wohnungsanpassung erforderlich sind. Sollte es zu einem Vertrag kommen, wird der Pflegedienst die Pflegekasse über notwendige Maßnahmen informieren.

Pflegevertrag

Sie werden nicht genötigt, den Pflegevertrag sofort zu unterschreiben, sondern bekommen ihn unter Vereinbarung einer Bedenkzeit ausgehändigt.

Pflegedienst

Der Pflegevertrag enthält eine Beschreibung der Leistungen, die bei Ihrem Angehörigen erbracht werden sollen.  

Pflegedienst

Im Pflegevertrag muss festgehalten sein, wie hoch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse und wie hoch der Eigenanteil des zu Pflegenden ist (der ggf. im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden kann). Daher sollte auch die gegenwärtige Pflegestufe im Vertrag festgehalten werden. 

Pflegedienst

Im Pflegevertrag sind die Vergütungsregelungen für Sie verständlich und nachvollziehbar enthalten. 

Pflegevertrag

Der Pflegedienst muss Art und Umfang seiner erbrachten Leistungen dokumentieren. Diesen Leistungsnachweis müssen Ihr Angehöriger oder Sie, als Bevollmächtigter, jeweils am Monatsende überprüfen und unterschreiben.  

Pflegevertrag

Die Rechnungen sollten Sie nicht unter Druck setzen, d. h., Leistungen, die Sie privat zahlen müssen, sollten frühestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung fällig werden.

Pflegedienst Pflegevertrag

Die Abrechnung sollte jeweils nachgängig am Monatsanfang für den Vormonat erfolgen. Wichtig: Auf keinen Fall sollten Sie im Vertrag Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbaren.

Pflegevertrag Pflegedienst

Achten Sie auf Regelungen zur Beendigung und zum Ruhen des Vertrages, z. B. bei einem vorübergehenden Krankenhausaufenthalt Ihres Angehörigen.

Pflegedienst

Im Pflegevertrag sollte auch eine Kündigungsfrist geregelt sein. Diese sollte 14 Tage möglichst nicht überschreiten.

Pflegedienst

Im Pflegevertrag muss auch die Haftung der Pflegeperson geregelt sein. In keinem Fall darf eine Haftung vom Pflegedienst ausgeschlossen werden.

Pflegevertrag

Sie müssen die Möglichkeit haben, die Einsatzzeiten des Pflegedienstes zu verändern, um sie bei Bedarf an die Bedürfnisse Ihres Angehörigen anpassen zu können.

Pflegevertrag

Im Pflegevertrag sollte festgehalten werden, ob und wie viele Haustür- und Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden. Es sollte geregelt sein, dass die Schlüssel nicht an Dritte weitergegeben werden. Ebenfalls muss geregelt sein, dass Ihnen ein Verlust von Schlüsseln sofort mitgeteilt und erstattet wird.

Pflegedienst

Damit Sie bei der Abrechnung der Leistungen keine Schwierigkeiten mit der Pflegekasse bekommen, muss der Pflegedienst einen anerkannten Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben.

Pflegedienst

Im Pflegeverlauf muss der Pflegedienst der Pflegekasse melden, wenn für Ihren Angehörigen Präventionsmaßnahmen (Verhinderung von Folgeerkrankungen) erforderlich sind.

Pflegevertrag

Sind für Ihren Angehörigen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich, muss der Pflegedienst dies ebenfalls der Pflegekasse melden.

Wenn die Pflegestufe Ihres Angehörigen nicht mehr zutrifft und angepasst werden muss, muss der Pflegedienst dies auch der Pflegekasse melden (unabhängig davon, ob die Pflegestufe höher oder niedriger sein müsste).

Pflegevertrag

 Tipp: Wie ein seriöser Pflegevertrag auszusehen hat, können Sie auch im Internet erfahren. Einen Mustervertrag können Sie im Internet auf www.aok-gesundheitspartner.de in der Rubrik „ambulante Pflege“ und dann „Pflegeversicherung“ kostenlos herunterladen.

Alles zum Thema Pflegedienst bei Demenz finden Sie in "Leben lernen mit Demenz" .



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Beate, 20.03.2011:
Für mich als sozusagende "Neupflegende "durchaus informativ.
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