Pflegekostenrechner
Mit unserem praktischen Pflegekostenrechner können Sie sich rasch einen Überblick über anfallende Pflegekosten verschaffen oder auch die Leistungen verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.
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Hinweise zur Pflegeeinstufung:
Demenz muss bei der Pflegeeinstufung besonders berücksichtigt werden
Sie haben für Ihren Angehörigen einen Antrag auf Pflegestufe bei der Pflegekasse gestellt, weil Sie in immer mehr Hilfen leisten. Die Pflegekasse wird jetzt eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegestufe durch den MDK veranlassen. Ihnen wird dazu ein Termin für einen Hausbesuch schriftlich mitgeteilt. Bei der Begutachtung spielen hauptsächlich die Bereiche Körperpflege, Mobilität und Ernährung eine Rolle. Liegt eine Demenz vor, muss der Gutachter aber zusätzlich prüfen, ob ein erhöhter Betreuungsbedarf wegen der eingeschränkten Alltagskompetenz besteht. Zur Feststellung dieser Einschränkung wird er Ihnen spezielle Fragen stellen.
Dann bekommen Sie zusätzliches Geld
Wird eine eingeschränkte Alltagskompetenz vom Gutachter festgestellt, besteht ein Anspruch auf zusätzlich 460 € im Jahr. Sie können diesen Betrag nicht frei einsetzen. Er ist zweckgebunden an eine qualitätsgesicherte Betreuungsleistung. Für Sie heißt das: Sie können zusätzliche Hilfsangebote, wie z. B. einen Betreuungsdienst, Tages- oder Nachtpflege damit bezahlen. Sie dürfen das Geld aber nicht für die normale Pflege oder für die Bezahlung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nutzen. Bei der Auswahl der Dienste müssen Sie darauf achten, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist. Fragen Sie direkt bei der Kontaktaufnahme nach der Anerkennung oder lassen Sie sich von der Kasse eine Liste schicken. Sie können sich auch bei der örtlichen Pflegeberatung informieren. Diese ist teilweise den Verbraucherzentralen angegliedert oder dem Sozialamt bei der Stadtverwaltung.
Weitere Fragen zur Pflegeeinstufung kann Ihnen Frau Bohnes in unserem Forum beantworten... Hier geht's zum Forum.


