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Nachricht
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Verfasst am: 25. 10. 2010
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HmH-Seniorenbetreuung
Themenersteller
Dabei seit: 25.10.2010
Beiträge: 1
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Habe heute dieses Forum entdeckt und bin wirklich begeistert von Gestaltung und vor allen den vielen Informationen.
Ich bin Beschäftigungsassistentin nach §87b SGB und gerade dabei mich selbständig zu machen im Bereich der Seniorenbetreuung, natürlich mit Schwerpunkt Senioren mit Demenz.
Zur Zeit rauscht mir ein wenig der Kopf von den Dingen, die alle noch geklärt werden müssen, damit alles später reibungslos und korrekt ablaufen kann. Beim studieren der verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, bin ich auf die Aussage gestoßen, dass es sich um "Anerkannte" handeln muss. Bezieht sich das nur auf ambulante Pflegedienste oder gilt das auch für die Beschäftigung bzw. Betreuungsdienste? Wo bzw. wie erhält man so eine Anerkennung?
Wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte, wobei ich bereits einen ganzen Fragenkatalog für die Pflgekasse vorbereitet habe, in der Hoffnung einen kompetenten und willigen Ansprechpartner dort zu finden.
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Verfasst am: 02. 11. 2010
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HeikeBohnes
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
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Hallo HmH-Seniorenbetreuung,
herzlich willkommen in unserem Forum.
Bei den so genannten anerkannten Betreuungsdiensten geht es darum, dass die Pflegekasse bereit ist, mit dem Betreuungsdienst das zusätzliche Betreuungsgeld abzurechnen.
Die Voraussetzungen erfragen Sie aber am besten bei der Pflegekasse.
Viele Grüße
Heike
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