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Verfasst am: 27. 02. 2010
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ernst-august
Themenersteller
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 26
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Ich finde einige Darstellungen ganz interessant. Mehr oder weniger treffen sie irgendwie auf viele Fälle der zu Betreuenden zu.
Ich habe immer wieder Probleme, wenn es um die Fragestellung der Betreuungsperson geht. Neben einer starken Sehbehinderung leidet meine Frau darunter, ihren Namen nicht mehr richtig schreiben zu können. Vielfach müssen aber Unterschriften geleistet werden. Eine Betreuungsverfügung besteht. Meine Fragestellung ist nun, muss in jedem Fall ein Gerichtsbeschluss darüber bestehen, meine Frau in jedem Fall rechtlich zu vertreten. Ich habe eine Scheu davor, weil ich doch eine Form der Entmündigung zu erkennen glaube, die derzeitig noch nicht nötig ist.
Ich bedanke mich im Voraus. ernst-august
Gib jedem Tag die Chance, der Schönste in deinem Leben zu sein. (Mark Twain)
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Verfasst am: 27. 02. 2010
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HeikeBohnes
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
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Hallo Ernst-August,
eine Betreuungsverfügung gibt dem Betreuungsgericht nur Auskunft darüber, WER Betreuer werden soll, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Eine Vorsorgevollmacht dagegen ersetzt die gesetzliche Betreuung.
Wenn Ihre Frau noch entscheiden und nur nicht unterschreiben kann, können Sie über einen Notar eine Vollmacht erstellen lassen. Der Notar ist dann sozusagen der glaubwürdige Zeuge, der dafür steht, dass es sich bei der Vollmacht um den freien und rechtswirksamen Willen Ihrer Frau handelt.
Viele Grüße
Heike Bohnes
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Verfasst am: 27. 02. 2010
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ernst-august
Themenersteller
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 26
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HeikeBohnes schrieb:
Hallo Ernst-August,
eine Betreuungsverfügung gibt dem Betreuungsgericht nur Auskunft darüber, WER Betreuer werden soll, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Eine Vorsorgevollmacht dagegen ersetzt die gesetzliche Betreuung.
Wenn Ihre Frau noch entscheiden und nur nicht unterschreiben kann, können Sie über einen Notar eine Vollmacht erstellen lassen. Der Notar ist dann sozusagen der glaubwürdige Zeuge, der dafür steht, dass es sich bei der Vollmacht um den freien und rechtswirksamen Willen Ihrer Frau handelt.
Viele Grüße
Heike Bohnes
Hallo Heike, herzlichen Dank für die umgehende Antwort auf meine nicht ganz richtige Fragestellung. Meine Frau leidet unter einer, vom Neurologen gesicherten Diagnose: vasculäre Demenz. Wir haben vor Jahren (2007) eine Vorsorgevollmacht allgemein sowie sicherheitshalber eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung erstellt. Als im Juli 2009 die Diagnose gestellt wurde, fragte der Neurologe, wann wir diese Vollmachten erstellt hätten. Er äusserte Zweifel darüber, dass meine Frau zu diesem Zeitpunkt noch voll entscheidungdfähig gewesen sei. Wie soll ich heute entscheiden, gezielt auf Ihre Feststellung - "Wenn Ihre Frau noch entscheiden und nur nicht unterschreiben kann" - kann sie noch entscheiden? Zumal die Behandlung mit Axura für mich eine deutliche Besserung ihres Zustandes ergeben hat. Noch ein Fakt ist zu beachten es hat sich ein rasant verschlechternder "grauer Star" eingestellt, der operativ behandelt werden soll. Also muss ich noch abwarten und werde danach so etwa ab Mitte Mai 2010 sehen, wie sich das Gesamtbild meiner Frau dann ergibt. Ich hoffe es bessert sich.
Wenn ich heute so viel Worte darüber verliere, dann ist es nicht, weil ich Angst hätte, sondern weil ich das Wohl meiner Frau bestmöglichst sichern möchte.
Viele Grüsse ernst-august
Gib jedem Tag die Chance, der Schönste in deinem Leben zu sein. (Mark Twain)
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Verfasst am: 05. 03. 2010
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HeikeBohnes
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
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Hallo Ernst-August,
im Zweifelsfall können Sie eine gesetzliche Betreuung beim Betreuungsgericht (Vormundschaftsgericht) für Ihre Frau anregen. Fügen Sie die Vorsorgevollmacht bei.
Das Gericht kann die Vollmacht dann auch bestätigen anstatt einen (sie zum) Betreuer zu bestellen.
Viele Grüße
Heike Bohnes
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Verfasst am: 01. 06. 2010
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Juppiu.Kara
Dabei seit: 30.05.2010
Beiträge: 17
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Guten Abend Ernst August,
Ich bin erst neu in diesem Forum, doch kann ich Dir vieleicht einen Tipp geben. Meine Frau leidet auch an Demenz wir hatten ähnliche Probleme.
Der Antrag beim Vormundschaftsgerich kann formlos gestellt werden. Ein Richter wird dich besuchen und den Zustand Deiner Frau beurteilen. Das zuständige Vormundschaftsgericht wird dich aber auch beraten. Es dauert eine Weile, habe aber sehr verständnisvolle Sachbearbeiter angetroffen.
Du wirst auf dauer nicht um eine Betreuungsvollmach durch das Gericht herum kommen.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Zuversicht.
Juppi u. Kara
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Verfasst am: 02. 06. 2010
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ernst-august
Themenersteller
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 26
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Guten Tag Juppi und Kara, ich bedanke mich ganz herzlichst für deine (eure) Worte. Für mich haben sich einige neue Probleme ergeben, die mir augenblicklich meine Entscheidungen etwas erleichtern. Meine Frau wurde nunmehr an beiden Augen operiert und ist ganz glücklich darüber, wieder etwas zu sehen. Ihr Selbstbewußtsein hat sich ganz erheblich verbessert. Auch ich bin darüber sehr glücklich. Ich weiß, es ist alles eine Frage der Zeit und die nehme ich mir. Mir ist das Verständnis für die Erkrankung meiner Frau und ihren körperlichen Gebrechen nach einer Krebsoperation gegeben. Ich bedanke mich für eure Mitteilung und verbleieb als ernst-august
Gib jedem Tag die Chance, der Schönste in deinem Leben zu sein. (Mark Twain)
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Verfasst am: 11. 07. 2010
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ernst-august
Themenersteller
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 26
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Hallo Heike,
ich bin sehr froh, mitteilen zu dürfen, dass meine Frau trotz ihrer Probleme im vergangenen Zeitraum am Grauen Star auf beiden Augen operiert wurde. Der Graue Star hatte sich stark verschlechtert und sie war fast blind. Es ist schön sagen zu dürfen - meine Frau hat eine neue Lebensqualität erreicht. Sie erfreut sich mit mir über Blumen und Farben, wenn ich sie ihr nahe bringe. Leider leidet sie neben ihrer Demenz jetzt noch an stark zunehmenden Beschwerden durch Osteoporose bei Zustand nach Krebsoperation. Aber wir sind frohen Mutes und sind über jedes gemeinsame Erlebnis dankbar.
Mit herzlichen Grüssen ernst august
Gib jedem Tag die Chance, der Schönste in deinem Leben zu sein. (Mark Twain)
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Verfasst am: 23. 07. 2010
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HeikeBohnes
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
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Hallo Ernst-August,
es ist toll zu lesen, dass sich die Dinge momentan - im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten - so positiv entwickeln.
Es ist wichtig, das Jetzt zu geniessen. Denn vom "Jetzt" wissen wir wenigstens, dass wir es haben....
LG Heike
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Verfasst am: 13. 08. 2010
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ernst-august
Themenersteller
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 26
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Hallo Juppi & Kara,
heute möchte ich noch einmal auf Eure Antwort vom 31. Mai 2010 bezüglich der Betreuungsvollmacht zurückkommen. Imer noch glaubte ich, es ginge schon irgendwie. Heute weiß ich, dass sie längst überfällig ist. Ich habe schon an anderer Stelle geschrieben, meine Frau leidet an einem Lungentumor. Und nun stand die Frage der Unterschriftberechtigung zu diesen schwerwiegenden Eingriffen, wie Lungenoperation. Ich habe unsere Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung vorweisen können, die wir schon vor Jahren angefertigt haben. Aber das genügt nur im Ausnahmefall, so sagte man mir. Also habe ich, dank Eures Hinweises gleich heute noch einen formlosen Antrag an das Vormundschaftsgericht gestellt. Ich bin so froh über Euren Hinweis und möchte mich noch einmal dafür bedanken. Ich harre weiter der Dinge, die da passieren.
Danke und grüße von ernst-august
Gib jedem Tag die Chance, der Schönste in deinem Leben zu sein. (Mark Twain)
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