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Demenz in Bewegtbild

Ein Sohn dankt mit diesem Video seiner demenzkranken Mutter

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Wer übernimmt meine Krankenversicherung?

Autor Nachricht
Verfasst am: 31. 08. 2011
lara61

Themenersteller
Dabei seit: 31.08.2011
Beiträge: 4
Guten Abend,
gerade habe ich diese Seite gefunden und möchte zunächst einige Angaben zu meiner Situation machen:
Vor fünf Jahren gab ich meinen Beruf auf, um mich um meine an Alzheimer erkrankte Mutter zu kümmern. Mit meinem Vater habe ich einen Midivertrag abgeschlossen, um gesetzlich krankenversichert zu sein. Seit zwei Jahren leidet mein Vater unter einer Altersdepression, die sich immer mehr verstärkt. Da er keine ärztliche Hilfe annehmen will ("der will mich in die Klapse stecken"), ist mittlerweile eine Jammerdepression mit akuter Suizidgefährdung entstanden.
Jetzt meine Frage (klingt vielleicht egoistisch):
Was passiert, wenn er sich tatsächlich das Leben nimmt?
Bin ziemlich rat- und hilflos.
Und ziemlich am Ende meiner Kraft.
Musste das mal aufschreiben, vielleicht weiß jemand einen Ausweg.
lara61
Verfasst am: 02. 09. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Hallo Lara,
zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Schön, dass Sie zu uns gefunden haben.

Wenn Ihr Vater aufgrund seiner Depression selbstmordgefährdet ist, besteht die Möglichkeit, ihn auch gegen seinen Willen in eine Klinik einzuweisen.
Das kann - wenn ein Hausarzt nicht vorhanden ist - über das Gesundheitsamt oder die psycho-soziale Beratungsstelle der Kommune veranlasst werden.

Habe Sie sich da schon einmal gemeldet?

Ich glaube nicht, dass man Sie dafür "haftbar" machen kann, wenn Ihr Vater sich etwas antut.

Viele Grüße
Heike Bohnes
Verfasst am: 13. 09. 2011
lara61

Themenersteller
Dabei seit: 31.08.2011
Beiträge: 4
Sehr geehrte Frau Bohnes,

danke für Ihre Antwort!

Meine Frage war aber nicht, ob ich für das Leben meines Vaters verantwortlich bin!
- Bin ich nicht! -

Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich (aufgrund der geschilderten Umstände) tatsächlich allein für das Wohlergehen meiner Mutti zuständig bin?

Wie kann ein Vertrag mit einer im letzten Drittel befindlichen, an Alzheimer erkrankten Patientin abgeschlossen werden?

Mit freundlichen Grüßen

lara
Verfasst am: 06. 10. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Hallo Lara,
wegen meines Urlaubes komme ich leider erst heute dazu, Ihre Frage zu beantworten.

Ihre erste Frage lautete: "Was passiert, wenn er sich tatsächlich das Leben nimmt?"
Diese Frage habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Ihre Antwort "Meine Frage war aber nicht, ob ich für das Leben meines Vaters verantwortlich bin!
- Bin ich nicht! - " ist mir daher unverständlich.

Dennoch versuche ich auch Ihre erneuten Fragen zu beantworten:
1. "Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich (aufgrund der geschilderten Umstände) tatsächlich allein für das Wohlergehen meiner Mutti zuständig bin?"

Zunächst einmal sind Sie das für Ihre Mutter genauso wenig, wie für Ihren Vater. Es sei denn, Sie erklären sich bereit, sich um die Angelegenheiten und das Wohlergehen Ihrer Mutter zu kümmern.

Wenn keine Vorsorgevollmacht oder ähnliche Verfügung vorliegt, müssen Sie für Ihre Mutter eine gesetzliche Betreuung anregen. Denn nur wenn jemand bevollmächtigt ist, ist ein rechtlich einwandfreies Handeln für eine andere, volljährige Person möglich. Die gesetzliche Betreuung regen Sie beim Betreuungsgericht an, das für den Wohnort Ihrer Mutter zuständig ist.

2. "Wie kann ein Vertrag mit einer im letzten Drittel befindlichen, an Alzheimer erkrankten Patientin abgeschlossen werden?"

Mit jemandem, der geschäftsunfähig ist, kann man keinen Vertrag abschließen. Wenn Ihre Mutter wirklich im letzten Demenzstadium ist, ist sie auch geschäftsunfähig.
Dann werden Verträge, nachdem Sie eine Betreuung angeregt haben und diese eingerichtet wurde vom gesetzlichen Betreuer abgeschlossen.
Wenn Sie die Betreuung für Ihre Mutter übernehmen, und ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Mutter abgeschlossen werden soll, muss dieser wegen des Interessenkonflikts vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Freundliche Grüße
Verfasst am: 11. 10. 2011
lara61

Themenersteller
Dabei seit: 31.08.2011
Beiträge: 4
Sehr geehrte Frau Bohnes,
die gesetzliche Betreuung meiner Mutter habe ich bereits vor knapp drei Jahren übernommen.
Vielleicht sollte ich mehr schildern:
Meine Mutter befindet sich im dritten Stadium!
Seit fast zwei Jahren hat sie ihr Bett nicht mehr verlassen können - Zuspruch, Betreuung, waschen, wickeln, füttern findet am und im Krankenbett statt.
Das ist ok, da ich sie liebe.

Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes waren zum Hausbesuch vor Ort, konnten aber nicht viel ausrichten, da das Lebensmotto meines Vaters nach außen lautet: "Ich habe immer Recht. Ich brauche keine Hilfe."
Die innerfamiliäre Atmosphäre ist zum Reißen gespannt:
Ich kann mich nicht erinnern, wann der letzte positive Satz von meinem Vater kam.
Wenn er zu den Mahlzeiten ins Erdgeschoss kommt, sind diese Auftritte immer Tragödien.
Jeden Tag entdeckt er eine neue Krankheit im Internet, die genau seine Symptome wiederspiegelt und die ihm in regelmäßigen Abständen bestätigt, daß sein Leben bald beendet sein wird.
Um die Dramatik zu vervollständigen, malt er vor mir seinen Suizid in unterschiedlichsten (Haus anzünden, ertränken, Tabletten besorgen, ...) Varianten aus, ist aber in der Lage, seine Rolle schlagartig, sobald es an der Haustür klingelt und ein Außenstehender das Haus betritt, in die des bedauernswerten Ehemanns, der sich 24 Stunden für seine Frau aufopfert, zu verwandeln.

Vielleicht ist es mir nicht mehr möglich, mich klar auszudrücken.

Vielleicht habe ich mir von dieser Seite zu viel versprochen.

Auf jeden Fall danke ich Ihnen, daß Sie mir -obwohl ich nichts gekauft habe-, versuchten zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Gödde
Verfasst am: 12. 10. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Allwissend bin ich nicht; doch viel ist mir bewusst.
JOHANN WOLFGANG VON GOETHE