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altagsbegleiter für menschen mit demenz
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Nachricht
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Verfasst am: 25. 06. 2009
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balu123
Themenersteller
Dabei seit: 25.06.2009
Beiträge: 1
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kann und darf ich mich mit dem beruf altagsbegleiter für menschen mit demenz selbstänig machen.wenn ja in welcher art und weise.
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Verfasst am: 25. 06. 2009
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HeikeBohnes
Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
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Hallo Balu,
Sie können sich in Deutschland im Grunde mit allem selbstständig machen, also auch als Alltagsbegleiter. Das wäre eine freiberufliche Tätigkeit, die Sie dann auf dem freien Markt anbieten. Das heißt, Sie können auch Ihre Preisstruktur selbst festlegen.
Ihr Angebot könnten z. B. hauswirtschaftliche Hilfen bzw. Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Einkauf, Begleitung zum Arzt, Physiotherapeuten, Spaziergänge, Gedächtnistraining usw. sein.
Da sollten Sie schon eine konkrete Vorstellung haben, bevor Sie sich selbstständig machen. Vielleicht erstellen Sie einmal eine Liste, was Sie gerne anbieten möchten bzw. besonders gut können. Daraus können Sie dann Ihr konkretes Angebot erarbeiten.
Vorsichtig wäre ich an Ihrer Stelle, wenn es darum geht, (grund)pflegerische Leistungen anzubieten. Das könnte unter Umständen Ärger mit ansässigen Pflegediensten geben, mit denen Sie ansonsten z. B. im Sinne eines Empfehlungsmanagements, vielleicht kooperieren könnten.
Wenn Sie Leistungen nach § 45 b (zusätzliche Betreuungsleistungen) abrechnen möchten, müssen Sie einen Vertrag mit den Pflegekassen machen. Die Aussichten für Einzel-Leistungserbringer sind da aber eher schlecht.
Sie können aber jederzeit mit Ihren Kunden privat abrechnen. Dem steht an sich nichts entgegen.
Viel Erfolg!
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