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Zeiteinteilung beim Pflegeprotokoll

Autor Nachricht
Verfasst am: 19. 05. 2011
Flipsy

Themenersteller
Dabei seit: 25.05.2010
Beiträge: 11
Hallo,

Seit 4 Jahren leidet mein Mann nun bereits an Demenz. Bis jetzt habe ich noch keinen Antrag für eine Pflegeeinstufung gestellt, weil mein Mann die Grundpflege eigentlich noch gut allein bewältigen konnte. Langsam wird es doch schwierieger und ich denke immer mehr über eine Antragstellung bei der Krankenkasse nach.

Dabei stoße ich schon auf folgendes Problem beim Pflegeprotokoll:

Wie teile ich die Grundpflege, wie zB. waschen, duschen Zähne putzen, rasieren, Fußnägel schneiden usw. in Minuten ein? Wie lange dauert eine einzelne Handlung? Gibt es vielleicht eine Richtlinie oder Aufstellung, wo die wichtigsten Tätigkeiten der Grundpflege in Minuten aufgeschlüsselt sind?

Über jede Hilfe freue ich mich.

Liebe Grüße von Flipsy
Verfasst am: 26. 05. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Hallo Flipsy,
zunächst einmal ist es gar nicht die Aufgabe eines Angehörigen,. die Zeit für Pflegehandlungen zu ermitteln. das muss der Gutachter in der Begutachtung machen. Die Enttäuschung ist dann immer groß, wenn der Gutachter sowieso mit "seinen eigenen Zeiten" arbeitet und die Zeitangaben der Angehörigen für zu hoch hält.

Wichtiger als die Zeitangaben, ist, was Sie als Hilfeleistungen angeben. Da können Ihnen sicher die Begutachtungsrichtlinien des MDK helfen. Sie können sie unter dem folgenden Link kostenlos als PDF-Datei herunter laden:
http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

Viele Grüße
Heike Bohnes