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So weisen Sie auf Schwierigkeiten bei der Hilfsmittelversorgung hin

Autor Nachricht
Verfasst am: 12. 05. 2009
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Ein Tipp von Klaus Grunau vom Aktionsbündnis „meine Wahl!“: „Wir empfehlen allen gesetzlich versicherten Patienten, die nach Ausschreibungen unzufrieden mit dem neuen Leistungserbringer sind, sich ausschließlich schriftlich bei ihrer Krankenkasse zu beschweren.
Ebenso kann es sinnvoll sein, das Schreiben in Kopie an den Verbraucherschutz des jeweiligen Bundeslandes und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung zu senden.“.

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.buendnis-meine-wahl.de