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Umgang der Pflegekasse mit ihren Pflichtversicherten und Pflegebedürftigen

Autor Nachricht
Verfasst am: 20. 04. 2010
Wolfg9

Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 2
Guten Tag!

Ich bin der Neue und lese hier schon eine ganze Weile mit.

Ist es eigentlich üblich und normal, dass ein Antragsteller nach Ablauf von mehr als 2 Monaten von der Pflegekasse immer noch keinen schriftlichen Bescheid erhält? Beansprucht die Bearbeitung der Einordnung in eine Pflegestufe wirklich eine so lange Zeit? Die Pflegekasse hält es nicht einmal für notwendig, eine Eingangsbestätigung oder einen Zwischenbescheid mit Angabe des Verzögerungsgrundes zu liefern.

Chronologie der Ereignisse:

16. 02. 2010 Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.

16. 03. 2010 Begutachtung durch den MDK. Die Gutachterin teilte mündlich vorab das Ergebnis der Begutachtung mit und kündigte einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse nach Ablauf einer Woche an.

14. 04. 2010 Anfrage bei der Pflegekasse über den Stand der Sache, die bis heute unbeantwortet blieb.

Das Benehmen der Pflegekasse empfinde ich als eine Zumutung, Frechheit und Unverschämtheit.

MfG - Wolfg9




Verfasst am: 26. 04. 2010
Wolfg9

Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 2
Guten Tag!

Auf meine schriftliche Beschwerde vom 21. 04. 2010 hat die Pflegekasse sofort in angemessener und akzeptabler Form reagiert.

Der Bewilligungsbecheid vom 22. 04. 2010 wurde mir heute mit der Post zugestellt.

MfG - Wollfg9
Verfasst am: 04. 05. 2010
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 109
Hallo Wolfg9,
sehr schön, dass die Kasse inzwischen reagiert hat. Aber für alle anderen möchte ich dann doch noch folgende Antwort beisteuern:

Der schriftliche Einstufungsbescheid kann zwar einige Wochen auf sich warten lassen, sollte aber innerhalb von 5 Wochen vorliegen, so steht es in § 18 Abs. 3 SGB XI.

Viele Grüße
Heike