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Verfahrensweise zur Abrechnung von Betreuungsleistungen?

Autor Nachricht
Verfasst am: 30. 05. 2011
MeinVater

Themenersteller
Dabei seit: 28.05.2010
Beiträge: 6
Meine Eltern (beide Alzheimer-Demenz) erhalten insgesamt 300 €/Monat für zusätzliche Betreuungsleistungen. Leider sind die Leistungen erst im Mai diesen Jahres von der Pflegeeinrichtung realisiert wurden. Nun soll ich als Bevollmächtigte hierfür einen Pflegevertrag abschließen. Ich habe aber bereits eine Abtretungserklärung bei der Pflegeeinrichtung unterschrieben. Ist hier ein Pflegevertrag notwendig? Welche anderen Verfahrensweisen der Abrechnung gibt es? Über eine schnelle Antwort freue ich mich. Besten Dank.
M.


Wir lassen uns nicht unterkriegen!
Verfasst am: 07. 06. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Hallo MeinVater,
um was für eine Einrichtung handelt es sich? Pflegedienst, Tagespflege? Was erhalten Sie für Ihre Abtretungserklärung?

Sie können im ambulanten Bereich frei wählen, welchen Dienst Sie mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen beauftragen. Wichtig ist, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist und die Leistungen mit ihr abrechnen kann.

Manche Betreuungsdienste arbeiten mit Ehrenamtlern und sind daher sehr preiswert. Das heißt, Sie erhalten von solchen Diensten für die 300 € mehr Stunden, als beispielsweise von einem Pflegedienst, der die Leistung mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten erbringt.

Sind Ihre Eltern in der Tagespflege, kann der Eigenanteil mit den zusätzlichen Betreuungsgeld gesenkt werden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße
Heike Bohnes