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Widerspruch zur Pflegeeinstufung

Autor Nachricht
Verfasst am: 30. 01. 2011
Rosana

Themenersteller
Dabei seit: 30.01.2011
Beiträge: 1
Ich hatte für meinen an Demenz erkrankten Vater Pflegeleistungen beantragt. Zunächst erhielt ich den Bescheid mit Pflegestufe O (lt. Gutachten 41 Minuten Grundpflege) und Alltagskompetenz in erhöhtem Maße eingeschränkt. Nach meinem Widerspruch bewilligte die Pflegekasse Pflegestufe 1, das Gutachten bezifferte den Pflegeaufwand aber jediglich über 46 Minuten und unter 120 Minuten. Meine Frage ist nun, ob ich eine genauere Berechnung des Pflegeaufwands einfordern kann bzw. soll. Ich denke daran, dass bei einem Verschlimmerungsantrag ein weiterer Zeitaufwand auf bestehende Pflegezeiten hinzugerechnet wird und es einen maßgeblichen Unterschied darstellt, ob vorher z.B. 47 bzw. 119 Minuten berücksichtigt wurden? Außerdem ermittelte ich in meiner Berechnung zum Zeitaufwand Grundpflege 145 Minuten, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass die Pflegekasse bzw. der MDK die von mir ermittelten Zeiten 1zu1 übernimmt.
Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!
Verfasst am: 16. 02. 2011
HeikeBohnes

Dabei seit: 23.04.2009
Beiträge: 114
Hallo Rosana,
erst einmal meinen Glückwunsch zum erfolgreichen Widerspruch! Ich denke, ein Gutachter, der 41 Minuten ermittelt und eine Pflegestufe auf dieser Grundlage ablehnt, ist .... Nun ja, ich behalt's besser für mich. icon_wink.gif

Grundsätzlich spielt es bei einem Höherstufungsantrag keine Rolle, welche Zeit im vorherigen Gutachten ermittelt wurde. Es zählt immer der aktuelle Aufwand zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung.
Ich gehe davon aus, dass die Kasse in Ihrem Fall 46 Minuten festgelegt hat, weil das die Mindestzeit für eine Pflegestufe ist. Dem Widerspruchsausschuss (die bearbeiten das bei der Kasse) dürfte klar gewesen sein, dass sie bei einer Klage vor dem Sozialgericht nur wenig Erfolgschancen gehabt hätten.

Die von Ihnen ermittelte Zeit, die Sie zur Pflege benötigen, spielt für die Einstufung eigentlich keine Rolle. Zum einen werden bei so genannten Vollübernahmen (wenn die Hilfsperson alles selbst macht und der Pflegebedürftige nichts tut) Orientierungswerte eihngesetzt, von denen nur unter ganz bestimmten Umständen abgewichen wird.
Zum anderen kommt es darauf an, ob Teilhilfen erfolgen, ob die Pflegeperson die ganze Zeit anwesend sein muss, ob es Pflegeerschwernisse gibt und und und....

Außerdem wird davon ausgegangen, dass die Pflegenden "sowieso immer" zu viel Zeit ansetzen.

Ich würde in 6 Monaten einen Höherstufungsantrag stellen und dann schauen, was passiert. Eventuell ist dann nochmals ein Widerspruch für die Pflegestufe 2 nötig, aber erst einmal sehen, was die Begutachtung dann bringt.

Viele Grüße
Heike