Seit das Betreuungsgeld eingeführt wurde, werden niedrigschwellige Betreuungsdienste sowohl von Pflegediensten als auch von reinen Besuchsdiensten angeboten. Ein häuslicher Betreuungsdienst soll es Menschen mit Demenz ermöglichen, länger in der eigenen Wohnung leben zu können. Aber sie sollen auch Sie, als pflegenden Angehörigen, von der umfangreichen Betreuung entlasten.
Alles zum Thema Betreuungsdienst bei Demenz finden Sie in "Leben lernen mit Demenz" .
Häuslicher Betreuungsdienst: Wichtiger Baustein bei der Entlastung von Angehörigen
Ziel eines Betreuungsdienst ist es, Sie als Angehörigen zeitlich zu entlasten und emotional zu unterstützen. Für Ihren Angehörigen ist das Angebot besonders geeignet, wenn er
- sich z. B. in einer Betreuungsgruppe nicht wohl fühlt und solche Angebote rigoros ablehnt. Das passiert vor allem in der Anfangsphase der Demenz fast immer.
- eine Gruppe massiv stört, z. B. weil er ständig laut ruft oder schreit. Da dieses Verhalten zu Schwierigkeiten in der Betreuungsgruppe führt, z. B. weil sich andere Betreute gestört fühlen und unruhig werden, ist die Betreuung in der eigenen Wohnung oft geeigneter.
- seine Wohnung nicht mehr ohne erheblichen Aufwand verlassen und dadurch nur über die häusliche Betreuung erreicht werden kann.
Hinweis: Der Betreuungsdienst darf keine Pflege oder hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen, dies ist gesetzlich verboten. Während der Betreuungszeit ist die Betreuung die einzige Aufgabe des Betreuers. Pflegerische Aufgaben, wie z. B. der begleitete Toilettengang oder das Wechseln einer Inkontinenzeinlage, dürfen aber natürlich vom Betreuer übernommen werden. Hauswirtschaftliche Aufgaben sind evtl. im Zusammenhang mit der Aktivierung und Beschäftigung möglich. Damit darf aber nicht das Ziel der Erledigung der Hausarbeit verfolgt werden.
Vorteile einer häuslichen Betreuung
Die regelmäßigen Kontakte und unterstützenden Angebote des Betreuungsdienstes können auch dabei helfen, dass Ihr Angehöriger länger in der eigenen Wohnung oder bei Ihnen bleiben kann. Außerdem erkennen Sie einen zusätzlichen Versorgungsbedarf und die Möglichkeiten dazu mit Hilfe des Betreuers eher – genauso wie etwaige Grenzen der häuslichen Versorgung.
Im Grunde profitieren Sie und Ihr Angehöriger von einem häuslichen Betreuungsdienst doppelt. Sie
- sparen die Fahrzeit zu einer externen Gruppe ein.
- können zu Beginn der häuslichen Betreuung dabeibleiben und sehen, ob Ihr Angehöriger sich wohl fühlt. Dadurch haben Sie eine größere Kontrolle, ob die Betreuungsperson eventuell gewechselt werden muss.
- sind bei den Zeiten und Terminen im Gegensatz zu einer Betreuungsgruppe nicht an Zeiten gebunden. Sie können die Betreuungszeiten nach Ihrem persönlichen Bedarf abstimmen. Eine echte Gelegenheit für Sie, sich mit Bekannten zu treffen, zur Massage zu gehen oder z. B. einen VHS-Kurs zu besuchen.
- haben einen kompetenten Gesprächspartner für Ihre Probleme mit Ihrem Angehörigen und seiner Versorgung.
Ihr Angehöriger
- kann zu Hause in seiner vertrauten Umgebung bleiben, wo er sich sicher fühlt und in der Regel auch besser zurechtfindet.
- bekommt durch die häusliche Betreuung Abwechslung in seinem Alltag. Durch den Betreuer soll auch eine Stärkung des Selbstwertgefühls und der noch vorhandenen Kompetenzen erfolgen.
- wird möglichst immer von derselben Betreuungsperson besucht. Dies erleichtert es, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
- erhält eine kontinuierliche und individuelle Förderung in seinen Fähigkeiten.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten der Betreuung
Wenn Ihr Angehöriger erheblich beaufsichtigungs- und betreuungsbedürftig ist, können Sie für den Betreuungsdienst das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Dazu muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen der Begutachtung festgestellt haben, dass Ihr Angehöriger eine dauerhafte und erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufweist. Ist das der Fall, stehen Ihrem Angehörigen für die Finanzierung der Betreuungsleistungen 1.200 bis 2.400 € pro Jahr zur Verfügung.
Hinweis: Wenn Ihr Angehöriger noch kein Betreuungsgeld erhält, sollten Sie dieses unabhängig von der Pflegestufe Ihres Angehörigen umgehend bei der Pflegekasse beantragen.
Die Pflegekasse rechnet die Leistungen direkt mit dem von Ihnen gewählten Anbieter ab. Dieser muss von der Pflegekasse anerkannt sein, Leistungen nach § 45 b Sozialgesetzbuch (SGB) XI zu erbringen. Der Stundensatz ist relativ niedrig und kann zwischen 7 bis 15 € liegen.
Tipp: Eine aktuelle Preisliste mit den Ansprechpartnern für Nordrhein-Westfalen können Sie hier bei uns auf www.pflegen-zuhause.net herunterladen.
Mehr Hinweise und Tipps zum Thema Betreuungsdienst bei Demenz finden Sie in "Leben lernen mit Demenz" .
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