Allgemein |
Schatten und dunkle Ecken in der Wohnung werden vermieden, indem Sie diese z. B. mit Steh- oder Wandlampen beleuchten. |
Die Türen in der Wohnung sind mit Symbolen, Farben oder Piktogrammen gekennzeichnet. |
Die Schranktüren und Schubladen, in denen sich Gebrauchsgegenstände Ihres Angehörigen befinden, sind ebenfalls mit entsprechenden Piktogrammen / Bildern versehen. |
Nicht genutzte Türen, die sowieso immer offenstehen, wurden ausgehängt, um Barrieren zu vermeiden und eine möglichst hohe Bewegungsfreiheit sicherzustellen. |
Die Fußböden reflektieren weder Licht noch den Sonneneinfall von außen. Lose aufliegende Brücken, Matten und Teppiche sind an den Ecken festgeklebt, entfernt oder mit rutschhemmenden Matten gesichert. |
Es werden nur einfarbige, nicht gemusterte Teppiche genutzt. |
Wenn Ihr Angehöriger sich nicht mehr im Spiegel erkennt, wurden diese abgehängt oder verhängt. |
Türschwellen sind entfernt oder farblich hervorgehoben worden. |
Die Zimmer sind mit hellen, einfarbigen Tapeten ausgestattet. |
Alle giftigen Zimmerpflanzen sind entfernt worden. |
Die Wohnung ist komplett mit abschließbaren Fenstern ausgestattet. |
In jedem Zimmer befindet sich ein Rauchmelder. |
Ihr Angehöriger verfügt über ein Hausnotrufsystem. |
Sie nutzen ein Raumüberwachungsgerät, z. B. Babyphon, um Notfälle schnell zu bemerken. |
Für Elektrogeräte, die nur periodisch oder in Ihrem Beisein genutzt werden sollen, haben Sie Zeitschaltuhren installiert. |
Wackelige oder niedrige Möbel wurden repariert oder entfernt. |
Ihr Angehöriger hat ein Großtasten- oder Fototastentelefon mit Nummernspeicher zur Verfügung. |
Eingangsbereich |
Der Haustürschlüssel ist markiert, damit Ihr Angehöriger ihn besser findet. |
Um unbeaufsichtigtes Verlassen der Wohnung zu verhindern, ist die Eingangstür „getarnt, z. B. von innen durch einen Vorhang verdeckt, in gleicher Farbe wie die Wand gestrichen oder übertapeziert. Alternativ kann ein Trickverschluss installiert werden. |
Wohnt Ihr Angehöriger bei Ihnen, ist die Tür mit einem Türklangspiel oder einem Bewegungsmelder gesichert, um ein unbeaufsichtigtes Verlassen der Wohnung zu bemerken. |
Die Eingangstür ist mit einem sogenannten Doppelzylinder ausgestattet, der auch von außen geöffnet werden kann, wenn innen der Schlüssel steckt. |
Es ist ein Bewegungsmelder installiert bzw. an der Eingangstür platziert, der bei Dunkelheit die Treppenhaus- oder Außenbeleuchtung einschaltet. |
Für den Fall des Verlassens der Wohnung ist die Kleidung Ihres Angehörigen mit Namen und Adresse versehen oder er hat einen Zettel mit Anschrift und Ansprechpartner dabei, z. B. in der Jacken- oder Manteltasche, oder einen SOS-Talisman. |
Wohnungsflur |
Der Wohnungsflur und das Schlafzimmer sind zur besseren Orientierung Ihres Angehörigen mit Nachtlichtern oder Bewegungsmeldern ausgestattet. |
Nachts ist, z. B. durch Bewegungsmelder, die mit dem Licht gekoppelt sind, für eine gute Beleuchtung des Weges vom Schlafzimmer zur Toilette gesorgt. |
Wenn der Flur sehr lang ist, ist er mit einem beidseitigen Handlauf ausgestattet. |
Abgänge zu Treppen sind zur Vermeidung von Stürzen mit Treppengittern geschützt. |
Die Schlüssel von den Zimmertüren (Bartschloss) sind entfernt. |
Medikamente, Reinigungs- und Putzmittel werden in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt |
Bad |
Die Badezimmertür ist möglichst nach außen zu öffnen. |
Der Schlüssel von der Badezimmertür ist entfernt oder das Bartschloss gegen eine Schließung ausgetauscht, die Sie von außen mit einem Geldstück öffnen können. |
Zum Verbrühungsschutz ist ein zentraler Temperaturbegrenzer an der Wasserversorgung installiert, Wasser wird z. B. nur bis 27 °C warm. |
Nach Möglichkeit sind „historische“ Armaturen, z. B. Kreuzgriff, oder Armaturen mit Sensor installiert. |
Die Waschmaschine ist mit einem Aqua-Stopp-System versehen. |
Für die Badewanne ist ein Füllstandsmelder oder es sind Nässesensoren installiert. |
Die Toilette ist zur Spülung z. B. mit einer Zugkordel, einem Wassereimer neben der Toilette oder einer Druckspülung ausgestattet. |
Die Toilette ist erhöht bzw. mit einer Toilettensitzerhöhung ausgestattet. Die Toilettenbrille ist aus Holz oder hat eine auffällige Kontrastfarbe, damit Ihr Angehöriger die Toilette gut identifizieren kann. |
Elektrogeräte wie z. B. Fön und Rasierapparat sind aus dem Badezimmer entfernt. |
Die persönlichen Gegenstände Ihres Angehörigen sind in Greifhöhe und gut erkennbar, z. B. mit einer Markierung, platziert. |
Das Bad ist an den benötigten Stellen, z. B. Toilette, Dusche, Badewanne, mit Haltegriffen ausgestattet. |
Sie benutzen für die Badewanne oder Dusche eine Einstiegshilfe oder haben eine bodengleiche Dusche installiert. |
Die Hygieneartikel werden in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. |
Küche |
Der Herd ist mit einer Herdüberwachung oder Abschaltautomatik ausgestattet. |
Wenn Ihr Angehöriger es noch erlernen kann, eine Mikrowelle zu nutzen bzw. sie für das Essen auf Rädern benötigt, hat er eine Mikrowelle zur Verfügung. |
Der Wasserkocher hat eine Abschaltautomatik. |
Das Bügeleisen ist entfernt oder durch ein Bügeleisen mit Abschaltautomatik ausgetauscht worden. |
Der Geschirrspüler ist mit einem Aqua-Stopp-System ausgestattet. |
Die Küchenausstattung wurde auf das Nötigste reduziert. |
Die alltäglichen Gebrauchsgegenstände Ihres Angehörigen sind gut zugänglich, z. B. in offenen Regalen, durch Glastüren oder Aushängen der Schranktüren und für ihn erreichbar eingeräumt. |
Die Schubladen und Schränke, die gefährliche Geräte, Gegenstände und Substanzen enthalten, sind abgeschlossen oder mit einer Kindersicherung gesichert. |
Schlafzimmer |
Ihr Angehöriger hat am Bett eine leicht zu bedienende Lampe mit gut erreichbarem Schalter. |
Im Schlafzimmer sind Nachtlichter oder Bewegungsmelder installiert. |
Bei Bedarf stellen Sie Ihrem Angehörigen einen feststehenden Toilettenstuhl, Nachttopf oder Eimer zur Verfügung. |
Wenn es möglich ist, schlafen Sie in getrennten Schlafzimmern und nutzen ein Babyphon für nächtliche Hilfeleistungen oder Notfälle. Nur so können Sie während der Nacht ausreichend Kraft für den Tag schöpfen. |
Sie verwenden für Ihren Angehörigen schwer entflammbare Bettwäsche, die Sie im Fachhandel kaufen können. |
Vor dem Bett Ihres Angehörigen wurde ein Sturzmelder installiert. |
Das Bett ist erhöht, das heißt, Ihr Angehöriger hat entweder ein klassisches Pflegebett oder Sie nutzen eine elektrische Hebemechanik für normale Betten. |
Wenn Ihr Angehöriger ein Pflegebett mit Bettseitengitter nutzt, ist das Seitengitter mit einem entsprechenden Polsterbezug zur Sicherung vor Verletzungen versehen. |
Wohnzimmer |
Wenn Fernseher und / oder Radio bei Ihrem Angehörigen im fortgeschrittenen Krankheitsstadium Angst oder Aggressionen auslösen (z. B. durch das Hören von Stimmen, die Ihr Angehöriger nicht mehr zuordnen kann), wurden diese entfernt. |
Geht ein vertrautes technisches Gerät kaputt, wird es repariert oder ein möglichst ähnliches neues Gerät bzw. Gebrauchtgerät wird angeschafft. |
Eine überschaubare Möblierung überfordert Ihren Angehörigen nicht und bietet ihm auch einen großen Bewegungsfreiraum. |
Ihr Angehöriger hat einen Ruhesessel mit Aufstehhilfe. |
Garten und Balkon |
Unterschiedliche Sitzgelegenheiten, z. B. Gartenbank, Hollywoodschaukel, Lehnstuhl, an verschiedenen Plätzen im Garten erleichtern Ihrem Angehörigen das Ausruhen. |
Ihr Angehöriger hat verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten, z. B. sogenannte Hochbeete, die er auch im Stehen selbst pflegen kann. |
Die Wege im Garten sind ebenerdig gestaltet. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind Höhenunterschiede deutlich gekennzeichnet, z. B. durch farbliche Abhebungen von Stufen und Schwellen. |
Alle giftigen Gartenpflanzen sind entfernt. |
Die Brüstung des Balkons wurde auf ca. 110 cm erhöht. |
An strategischen Stellen, z. B. an Stufen oder Höhenunterschieden, sind Haltegriffe oder Geländer installiert. |
Der Garten ist eingezäunt. |
Das Gartentor ist mit einem Schloss oder einer Weglaufsperre gesichert |